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AGB's
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Kalisch
Computer- und Kassensysteme GmbH (nachfolgend: " Kalisch GmbH"
genannt) und ihren Kunden schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form
abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der
Kalisch GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der
Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten
lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Kalisch GmbH anzuzeigen. 2.
Angebote und Bestellungen 2.1.
Alle Angebote sind frei bleibend. An abgegebene Angebote ist die Kalisch
GmbH vierzehn Tage gebunden. 2.2.
Angaben zu Preisen, technischen Daten usw., die sich aus Prospekten,
Anzeigen, Rundschreiben usw. ergeben, sind unverbindlich, soweit sie nicht
ausdrücklich Bestandteil von Verträgen werden. 2.3.
Bestellungen sind für die Kalisch GmbH nur dann verbindlich, wenn sie bestätigt
werden oder aber durch Übersendung der bestellten Waren nachgekommen wird. 2.4.
Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie von der Kalisch GmbH
schriftlich bestätigt werden. 3.
Lieferung 3.1.
Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der Kalisch GmbH ausreicht. 3.2.
Alle von der Kalisch GmbH genannten Liefertermine sind solange
unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.
Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen
des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Kalisch GmbH eine
Einhaltung des ursprünglich zugesagten Liefertermines unmöglich machen,
obwohl die Kalisch GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der
Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird die Kalisch GmbH an
der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes Verschulden gehindert,
z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder
bei einem Zulieferer, so gelten die allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe,
dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren
Monat setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich zugesagten
Liefertermines nachweislich auf Krieg, Streik oder Aussperrung oder auf
sonstige höhere Gewalt, die nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der
Kalisch GmbH nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, so wird die
Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn er der Kalisch GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Rücktritt hat schriftlich zu
erfolgen, wenn die Kalisch GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat.
Wird der Kalisch GmbH aufgrund der vorgenannten Gründe die Vertragserfüllung
innerhalb der genannten Zeiträume ganz oder teilweise unmöglich, so wird
sie von ihrer Lieferpflicht frei. 3.3.
Solange der Kunde gegenüber der Kalisch GmbH mit einer Verbindlichkeit im Rückstand
ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass die im vorhergehenden Absatz
genannten Termine oder Fristen zu laufen beginnen. 4.
Versand 4.1.
Kosten für den Versand einschließlich der Transportversicherung
sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Die Kosten hierfür
ergeben sich aus der Preisliste der Kalisch GmbH. Die Wahl des Versandweges
und der Versandart liegen im freien Ermessen der Kalisch GmbH. 4.2.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den Abholer
auf den Besteller über. Dies gilt ebenso, wenn die Versendung nicht ab dem
Lager der Kalisch GmbH, sondern von einem anderen Ort aus erfolgt. 4.3.
Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste der Kalisch GmbH und bei
im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung basieren die Kalkulationen
der Frachtkosten und Nebengebühren auf den zur Zeit des Angebots gültigen
Beförderungskosten und Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten
oder zu Lasten des Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der
Auslieferung wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben sollten. Ein
Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten nicht
zu. 4.4.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen
und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung
unverzüglich schriftlich der Kalisch GmbH zu melden. Gleiches gilt für
verdeckte Schäden. Gehen der Kalisch GmbH aufgrund des Unterlassens dieser
Verpflichtung Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen
Lieferanten verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die
hierauf beruhen. 4.5.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der Kalisch
GmbH verlässt. 5.
Gewährleistung 5.1.
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung, Anwendungsmöglichkeiten etc. der
verkauften Produkte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Kalisch
GmbH erklärt, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem in dem abgeschlossenen
Vertrag ausdrücklich aufgenommenen anderweitigen Gebrauch aufheben oder
mindern. 5.2.
Es wird ausdrücklich klar gestellt, dass die in Verkaufsunterlagen, dem
Handbuch oder in sonstigen Schriftstücken enthaltenen Erklärungen und
Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften darstellt. 5.3.
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel unverzüglich zu
untersuchen und eventuell festgestellte Mängel umgehend schriftlich
mitzuteilen. Eine Rücksendung der Ware darf nur mit ausdrücklichem
Einverständnis der Kalisch GmbH erfolgen. Soweit es bei einer Rücksendung
durch unsachgemäße Verpackung zu Schäden an der gelieferten Ware kommt,
hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Folgen zu tragen. 5.4.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 24
Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. 5.5.
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der
Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5.6.
Die Gewährleistungspflicht umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die
durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler
entstehen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, sobald der Kunde Eingriffe
in technische Geräte vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass die vorgetragenen Mängel weder insgesamt
noch teilweise durch solche Eingriffe entstanden sind und dass die Mängelbeseitigung
durch die Eingriffe nicht ausgeschlossen oder erschwert wird. 5.7.
Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde der Kalisch
GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der
Kunde hat der Kalisch GmbH eindeutig schriftlich mitzuteilen, welche Art der
Nacherfüllung (Mängelbeseitigung an der gelieferten oder Lieferung einer
neuen, mangelfreien Sache) er verlangt. Die Kalisch GmbH ist jedoch
berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur
mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden könnte und
wenn die jeweils andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für
den Kunden mit sich bringen würde. Die Kalisch GmbH kann außerdem die
Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten für sie durchführbar wäre. 5.8.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen der Kalisch GmbH zwei Nacherfüllungsversuche
innerhalb der von dem Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten
fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder Minderung verlangen. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits
nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn
ein zweiter Nacherfüllungsversuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden
nicht zugemutet werden kann. Wenn die Nacherfüllung von der Kalisch GmbH
aufgrund der im vorhergehenden Absatz genannten Voraussetzungen verweigert
wurde, steht dem Kunden das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht sofort zu. 5.9.
Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. 5.10.
Die Kalisch GmbH haftet nicht dafür, dass die gelieferten Waren mit anderen
Hardware- oder Software-Komponenten des Kunden kompatibel sind bzw. mit
diesen zusammen arbeiten oder sonst wie zusammen eingesetzt werden können,
es sei denn, die Kalisch GmbH hat eine solche Eigenschaft schriftlich
zugesichert. 5.11.
Stellt sich heraus, daß der Kunde der Kalisch GmbH gegenüber einen Gewährleistungsanspruch
geltend gemacht hat und dass entweder kein Mangel vorhanden war oder der
geltend gemachte Mangel gegenüber der Kalisch GmbH keinen Gewährleistungsanspruch
auslöst, so hat der Kunde den durch die Inanspruchnahme der Kalisch GmbH
entstandenen Aufwand zu ersetzen, falls er grob fahrlässig oder vorsätzlich
gehandelt hat. 5.12.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird die Verpflichtung zur Leistung
von Schadensersatz der Kalisch GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund,
begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadenstiftenden Ereignis
unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, wenn aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
eine unbeschränkte Haftung gegeben ist. 5.13.
Für die Lieferung von Software gelten die Ausführungen des gesamten
Abschnittes 5. "Gewährleistung" entsprechend. 6.
Serviceleistungen 6.1.
Für zu erbringende Serviceleistungen wie Reparaturen, Umbauten,
Anpassungen, technische Beratung usw. berechnet die Kalisch GmbH den
anfallenden Zeitaufwand nach den jeweils aktuellen Stundensätzen. Diese
Stundensätze sind abhängig von der anfallenden Tätigkeit und der
Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Eine Auflistung der jeweils
aktuellen Stundensätze ist im Bereich der Kasse der Kalisch GmbH ausgehängt
und wird auf Anforderung dem Kunden ausgehändigt. Die Mindestkosten für
eine Serviceleistung betragen pauschal € 25,--. Dieser Betrag wird auch für
die Untersuchung eines Gerätes oder die Erstellung eines
Kostenvoranschlages erhoben, wenn es nicht zu einem Serviceauftrag kommen
sollte. 6.2.
Der in Zusammenhang mit Serviceleistungen anfallende Sachaufwand für
Ersatzteile, Verbrauchsmaterial usw. wird nach der jeweils aktuellen
Preisliste der Kalisch GmbH berechnet. Dies gilt ebenso für eventuell
notwendig werdende Frachtkosten. 6.3.
Anfallende Fahrtkosten in Zusammenhang mit Serviceleistungen werden nach der
Preisliste der Kalisch GmbH berechnet. 6.4.
Die Kalisch GmbH ist berechtigt, vor der Durchführung von Serviceleistungen
einen Kostenvorschuss in Höhe von 75 %
der erwarteten Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für
Serviceleistungen Ersatz- oder Austauschteile benötigt werden, die die
Kalisch GmbH bestellen oder sonst erst erwerben muss, ist sie berechtigt, für
diese Teile vom Kunden vorab die vollständige Bezahlung zu verlangen. 6.5.
Werden reparierte Geräte versandt, geschieht dies per Nachnahme, sofern
nicht im voraus eine andere Zahlungsform schriftlich vereinbart wurde.
Selbstabholer haben die reparierten Geräte bei Abholung zu bezahlen. 7.
Haftungsbeschränkung 7.1.
Die Kalisch GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Kalisch
GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder ein Fall
des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus
leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die
vorhersehbar bzw. typisch sind. 7.2.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Kalisch GmbH aufgrund von Gewährleistungsansprüchen
oder einer sonstigen Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu
berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Beachtung von
Fehlermeldungen, nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln oder
unzureichender Datensicherung. Eine unzureichende Datensicherung ist
insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde es versäumt hat, Vorkehrungen zu
treffen, um sich durch zumutbare und dem
Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von
außen, insbesondere gegen Computerviren zu schützen. 8.
Zahlungsbedingungen 8.1.
Die Kalisch GmbH behält sich vor, für Lieferungen je nach ihrer Wahl
Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme, Lastschrift oder Kredit-Karte zu
verlangen. Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen, ist der
Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig und
zahlbar rein netto Kasse. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der Kalisch GmbH. 8.2.
Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferungen entfallende
Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden
Restlieferungen. 8.3.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, soweit
er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche
verfügt. 8.4.
Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der Nichteinlösung von
Schecks, ist die Kalisch GmbH, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen,
berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die Kalisch GmbH
ist weiter berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung
sofort fällig zu stellen. 8.5.
Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist werden von der Kalisch GmbH
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. 8.6.
Alle Händlerpreise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9.
Eigentumsvorbehalt 9.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren im Eigentum der Kalisch GmbH. 9.2.
Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung die Ware auf
seine Kosten ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden
sowie die sonstige Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung zu
versichern. Bei elektronischen Teilen ist darüber hinaus eine ausreichende
Elektronikversicherung abzuschließen. Einen Nachweis über das
Bestehen einer ausreichenden Versicherung kann die Kalisch GmbH
jederzeit verlangen, soweit die Lieferung noch nicht vollständig bezahlt
ist. Für den Schadensfall ist der Versicherungsanspruch des Kunden unverzüglich
an die Kalisch GmbH abzutreten. 9.3..
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an Dritte
weiter verkaufen, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. 9.4.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen oder solchen Versuchen hat der Kunde
Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Kalisch GmbH unverzüglich in
geeigneter Form hinzuweisen und die Kalisch GmbH unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle Ansprüche, die der Kunde in
Zusammenhang mit der Pfändung oder Beschlagnahme erlangen sollte, tritt er
schon jetzt an die Kalisch GmbH ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Kalisch
GmbH alle zur Verfolgung dieser Rechte notwendigen Informationen zu
erteilen. 9.5.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom
Vertrag. 10.
Datenschutz Die
Kalisch GmH arbeitet mit EDV und speichert die Namen, die Anschrift sowie
die sonst benötigten Daten ihrer Kunden. 11.
Sonstiges 11.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen
Bestimmungen diejenige Regelung, die dem jeweils gewollten Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt. 11.2.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 11.3.
Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit vorheriger
schriftlicher Einwilligung der Kalisch GmbH abtreten. 11.4.
Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist 01979
Lauchhammer. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, so ist der Gerichtsstand
ebenfalls 01979 Lauchhammer. 11.5.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. |
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